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   VGH Bayern, 07.09.2021 - 10 CS 21.2282   

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VGH Bayern, 07.09.2021 - 10 CS 21.2282 (https://dejure.org/2021,36358)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.09.2021 - 10 CS 21.2282 (https://dejure.org/2021,36358)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. September 2021 - 10 CS 21.2282 (https://dejure.org/2021,36358)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io

    Versammlung, Aufzug, Fahrradkorso, Radsternfahrt, Teilstrecke, Bundesautobahn, Gefahrenprognose, Abwägung

  • rechtsportal.de

    GG Art. 8 ; BayVersG Art. 15 Abs. 1
    Rechtmäßige Untersagung der Durchführung einer Radsternfahrt auf Teilstrecken der Bundesautobahnen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bayerischer Verwaltungsgerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Routen der "Radsternfahrt" am 11. September 2021 in München dürfen nicht über Autobahnen verlaufen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Routen der „Radsternfahrt“ am 11. September 2021 in München dürfen nicht über Autobahnen verlaufen - Interesse des Veranstalters und der Versammlungsteilnehmer an der ungehinderten Nutzung einer Bundesfernstraße hat hinter die Belange der Sicherheit und ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Versammlung; Aufzug; Fahrradkorso; Radsternfahrt; Teilstrecke; Bundesautobahn; Gefahrenprognose; Abwägung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (14)

  • VGH Bayern, 23.08.2021 - 10 CS 21.2196

    Erfolglose Beschwerde gegen Routenänderung für Fahrradkorso

    Auszug aus VGH Bayern, 07.09.2021 - 10 CS 21.2282
    Dass diese nach Auffassung des Antragstellers lediglich eine sehr überschaubare Anzahl von Auffahrunfällen zeige, nämlich circa ein Auffahrunfall alle drei bis vier Tage auf Autobahnabschnitten in Oberbayern im Jahr 2019 und nur die Hälfte 2020, vermag die ? im Übrigen in der Rechtsprechung anerkannte (vgl. BayVGH, B.v. 23.8.2021 - 10 CS 21.2196 - Rn. 34; OVG Hamburg, B.v. 11.12.2020 - 4 Bs 229/20 - juris Rn. 25) ? Annahme der Gefahr von Auffahrunfällen an Stauenden infolge von Versammlungen nicht zu negieren.

    Schließlich sind auch die Hinweise des Antragstellers auf das grundsätzlich geltende Gebot zur Einhaltung der Verkehrsregeln und die Vorzüge eines allgemeinen Tempolimits angesichts der tatsächlichen und rechtlichen Gegebenheiten nicht dazu geeignet, den genannten Gefahren effektiv zu begegnen (vgl. BayVGH, B.v. 23.8.2021 - 10 CS 21.2196 - Rn. 23).

    Es ist kein üblicher, sozialadäquater Vorgang (vgl. BayVGH, B.v. 23.8.2021 - 10 CS 21.2196 ? Rn. 34; NdsOVG, B. 4.6.2021 - 2 B 1193/21 - juris Rn. 14 m.w.N.).

    Bei unveränderter Antragstellung im Beschwerdeverfahren ist es nicht Aufgabe des Senats, mögliche Reduktionen von Teilstrecken und die dabei zu berücksichtigenden Gefahren und Beeinträchtigungen, insbesondere für die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs sowie die Rechte Dritter, erstmals zu würdigen (vgl. speziell zu einer geänderten Streckenführung: BayVGH, B.v. 24.8.2021 - 10 CS 21.2196 - Rn. 36).

  • BVerfG, 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90

    Sitzblockaden III

    Auszug aus VGH Bayern, 07.09.2021 - 10 CS 21.2282
    Rechtsgüterkollisionen ist im Rahmen versammlungsrechtlicher Verfügungen durch Beschränkungen oder Modifikationen der Durchführung der Versammlung Rechnung zu tragen (vgl. BVerfG, B.v. 24.10.2001 ? 1 BvR 1190/90 u.a.? BVerfGE 104, 92 = juris Rn. 63).

    Demgemäß ist im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen, ob und wie weit die Wahl des Versammlungsortes und die konkrete Ausgestaltung der Versammlung sowie die von ihr betroffenen Personen einen Bezug zum Versammlungsthema haben (vgl. BVerfG, B.v. 24.10.2001 ? 1 BvR 1190/90 u.a ? BVerfGE 104, 92 = juris Rn. 64; BayVGH, B.v. 13.11.2020 - 10 CS 20.20.2655 - juris Rn. 22).

    Art. 8 GG befugt niemanden dazu, die öffentliche Aufmerksamkeit durch gezielte und absichtliche Behinderung zu steigern (vgl. BVerfG, U.v. 11.11.1986 - 1 BvR 713/83 u.a. - BVerfGE 73, 206 = juris Rn. 89; B.v. 24.10.2001 ? 1 BvR 1190/90 ? BVerfGE 104, 92 = juris Rn. 54).

  • BVerfG, 11.11.1986 - 1 BvR 713/83

    Sitzblockaden I

    Auszug aus VGH Bayern, 07.09.2021 - 10 CS 21.2282
    Insoweit gilt die Regel, dass kollektive Meinungsäußerungen in Form einer Versammlung umso schutzwürdiger sind, je mehr es sich bei ihnen um einen Beitrag zum Meinungskampf in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage handelt (stRspr, vgl. BVerfG, U.v. 11.11.1986 - 1 BvR 713/83 - BVerfGE 73, 206 = juris Rn. 102).

    Art. 8 GG befugt niemanden dazu, die öffentliche Aufmerksamkeit durch gezielte und absichtliche Behinderung zu steigern (vgl. BVerfG, U.v. 11.11.1986 - 1 BvR 713/83 u.a. - BVerfGE 73, 206 = juris Rn. 89; B.v. 24.10.2001 ? 1 BvR 1190/90 ? BVerfGE 104, 92 = juris Rn. 54).

  • BVerfG, 30.08.2020 - 1 BvQ 94/20

    Eilantrag gegen das Verbot einer Dauermahnwache in Berlin abgelehnt

    Auszug aus VGH Bayern, 07.09.2021 - 10 CS 21.2282
    8 Abs. 1 GG schützt die Freiheit, mit anderen Personen zum Zwecke einer gemeinschaftlichen, auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung örtlich zusammen zu kommen (vgl. BVerfG, B.v. 30.8.2020 - 1 BvQ 94/20 - juris Rn. 14 m.w.N.).

    Eingriffe in die Versammlungsfreiheit sind nur zum Schutz gleichgewichtiger anderer Rechtsgüter unter strikter Wahrung der Verhältnismäßigkeit zulässig (vgl. BVerfG, B.v. 30.8.2020 - 1 BvQ 94/20 - juris Rn. 14 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 04.06.2021 - 10 CS 21.1590

    Erfolglose Beschwerde in einem versammlungsrechtlichen Verfahren (Änderung der

    Auszug aus VGH Bayern, 07.09.2021 - 10 CS 21.2282
    Dabei hat das Verwaltungsgericht ergänzend darauf hingewiesen, dass es sich im vorliegenden Fall nicht um einen Fahrradkorso handele, der sich auf einer Route bewege, die in einem ihrer Abschnitte über eine Länge von 1.100 m bzw. 750 m über eine Bundesfernstraße führe (unter Verweis insbesondere auf VG Augsburg, B.v. 4.6.2021 - Au S 21.1265 - BeckRS 2021, 16530; BayVGH, B.v. 4.6.2021 - 10 CS 21.1590 - juris: 200 Teilnehmende auf einer Teilstrecke von 1.100 m Länge für 10 Minuten auf einer Bundesstraße), sondern die Radsternfahrt ginge über die Verhältnisse (Teilnehmerzahl, Länge der Strecke, Dauer der Beeinträchtigungen) in den entschiedenen Fällen hinaus.

    Sie entfaltet allenfalls Indizwirkung für das Gewicht der gegen eine Versammlung sprechenden Interessen der Öffentlichkeit oder Dritter (vgl. BayVGH, B.v. 4.6.2021 - 10 CS 21.1590 - juris Rn. 21 m.w.N.).

  • VGH Hessen, 04.06.2021 - 2 B 1193/21

    Fahrrad-Demonstration bei Fulda darf über die Bundesautobahnen A 7 und A 66

    Auszug aus VGH Bayern, 07.09.2021 - 10 CS 21.2282
    Es ist kein üblicher, sozialadäquater Vorgang (vgl. BayVGH, B.v. 23.8.2021 - 10 CS 21.2196 ? Rn. 34; NdsOVG, B. 4.6.2021 - 2 B 1193/21 - juris Rn. 14 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 13.11.2020 - 10 CS 20.2655

    Beschränkung einer Versammlung - Routenänderung

    Auszug aus VGH Bayern, 07.09.2021 - 10 CS 21.2282
    Die Versammlungsfreiheit berechtigt als solche nicht ohne Weiteres dazu, die von dem Veranstalter gewollte Verkehrswende ohne Rücksicht auf die Rechte Einzelner oder öffentliche Interessen gleichsam auf eigene Faust durchzusetzen (vgl. BayVGH, B.v. 13.11.2020 ? 10 CS 20.2655 - juris Rn. 27).
  • VGH Bayern, 14.05.2021 - 10 CS 21.1385

    Kein Versammlungsverbot für Querdenker-Demonstration

    Auszug aus VGH Bayern, 07.09.2021 - 10 CS 21.2282
    Da die Entscheidung die Hauptsache im Wesentlichen vorwegnimmt, ist der insofern anzusetzenden Auffangwert in Höhe von 5.000 Euro nicht gemäß Nr. 1.5 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit zu mindern (stRspr., vgl. jüngst: BayVGH, B.v. 14.5.2021 - 10 CS 21.1385 - juris Rn. 29).
  • BVerfG, 11.04.2018 - 1 BvR 3080/09

    Stadionverbot - Zur Ausstrahlungswirkung des allgemeinen Gleichheitssatzes in das

    Auszug aus VGH Bayern, 07.09.2021 - 10 CS 21.2282
    Dabei sind die kollidierenden Positionen so in Ausgleich zu bringen, dass sie für alle Beteiligten möglichst weitgehend wirksam werden (vgl. BVerfG, B.v. 11.4.2018 - 1 BvR 3080/09 - juris Rn. 32).
  • BVerwG, 21.04.1989 - 7 C 50.88

    Bedürfnis einer straßenverkehrsrechtlichen Erlaubnis für mehr als

    Auszug aus VGH Bayern, 07.09.2021 - 10 CS 21.2282
    Der Schutz der "öffentlichen Sicherheit" im Sinne von Art. 15 Abs. 1 BayVersG umfasst die gesamte Rechtsordnung und damit auch die straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften, die die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs regeln (vgl. BVerwG, U.v. 21.4.1989 - 7 C 50/88 - BVerwGE 82, 34 = juris Rn. 15) und die in diesem Zusammenhang betroffenen Rechte Dritter.
  • BVerfG, 20.12.2012 - 1 BvR 2794/10

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen versammlungsrechtliche Auflage

  • OVG Niedersachsen, 04.06.2021 - 11 ME 126/21

    Abwägung; Autobahn; Bundesautobahn; Demonstration; Fahrrad; Fahrraddemonstration;

  • OVG Hamburg, 11.12.2020 - 4 Bs 229/20

    Eilantrag gegen Beschränkungen einer Fahrraddemo erfolglos

  • VG Augsburg, 04.06.2021 - Au 8 S 21.1265

    Versammlungsrechtswidrige Änderung der Route eines Fahrradkorsos im Rahmen eines

  • VGH Bayern, 24.03.2023 - 10 CS 23.575

    Versammlungsverbot der Landeshauptstadt München für Demonstration am 26. März

    Sie entfaltet allenfalls Indizwirkung für das Gewicht der gegen eine Versammlung sprechenden Interessen der Öffentlichkeit oder Dritter (vgl. BayVGH, B.v. 7.9.2021 - 10 CS 21.2282 - juris Rn. 33; B.v. 4.6.2021 - 10 CS 21.1590 - juris Rn. 21; HessVGH, B.v. 5.6.2021 - 1 B 1193/21 - juris Rn. 4, jew. m.w.N.; VG Frankfurt, B.v. 21.1.2022 - 5 L 148/22.F - juris Rn. 10).

    Daher ist der Auffangwert in Höhe von 5.000 Euro nicht gemäß Nr. 1.5 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit zu mindern (vgl. BayVGH, B.v. 7.9.2021 - 10 CS 21.2282 - juris Rn. 73).

  • VG Augsburg, 09.05.2023 - Au 8 S 23.665

    Bescheid, Gefahrenprognose, Ermessensentscheidung, Untersagung,

    Sie entfaltet allenfalls Indizwirkung für das Gewicht der gegen eine Versammlung sprechenden Interessen der Öffentlichkeit oder Dritter (vgl. zum Ganzen BayVGH, B.v. 7.9.2021 - 10 CS 21.2282 - juris Rn. 33; B.v. 4.6.2021 - 10 CS 21.1590 - juris Rn. 21; B.v. 24.3.2023 - 10 CS 23.575 - juris Rn. 17).

    So fehlt es dennoch an einem sowohl für den angezeigten Teilabschnitt wie auch die angebotene Alternativroute an der für eine Versammlung erforderlichen ganz spezifischen Zusammenhang zu dem streitgegenständlichen Teilabschnitt der BAB ... Würde man auch in diesem Fall einen konkreten Zusammenhang annehmen, so würde dies dazu führen, dass mit allgemeinen autobahn- bzw. verkehrsbezogenen Versammlungsthemen (wie der "Mobilitäts- bzw. Verkehrswende") jegliche Nutzung beliebig ausgewählter Autobahnabschnitte für Versammlungen auf diesen "Tür und Tor" geöffnet wäre (vgl. BayVGH, B.v. 7.9.2021 - 10 CS 21.2282 - juris Rn. 59; VG München, B.v. 1.9.2021 - M 13 S 21.4561 - juris Rn. 85).

    Die Kammer nimmt mit der Antragsgegnerin an, dass mildere Mittel (zur Anordnung einer alternativen Streckenführung) - wie insbesondere eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Gegenfahrbahn, kontrolliertes Abbremsen und "Hinterherfahren" des Verkehrs - nicht in Betracht kommen (vgl. dazu näher BayVGH, B.v. 7.9.2021 - 10 CS 21.2282 - juris Rn. 50 ff.; VG München, B.v. 1.9.2021 - M 13 S 21.4561 - juris Rn. 91 ff.).

  • VG Augsburg, 02.03.2023 - Au 8 S 23.309

    Eilantrag gegen die Untersagung einer Fahrrad-Demo auf der Bundesautobahn (BAB) 8

    Sie entfaltet allenfalls Indizwirkung für das Gewicht der gegen eine Versammlung sprechenden Interessen der Öffentlichkeit oder Dritter (vgl. zum Ganzen BayVGH, B.v. 7.9.2021 - 10 CS 21.2282 - juris Rn. 33; B.v. 4.6.2021 - 10 CS 21.1590 - juris Rn. 21).

    Wollte man bereits bei den hier überwiegend allgemein gegen die Nutzung und den Ausbau von Autobahnen gehaltenen Themen einen für eine Versammlung erforderlichen ganz spezifischen Zusammenhang zu dem streitgegenständlichen Teilabschnitt der BAB 8 annehmen, würde dies dazu führen, dass mit allgemeinen autobahn- bzw. verkehrsbezogenen Versammlungsthemen (wie der "Mobilitäts- bzw. Verkehrswende") jegliche Nutzung beliebig ausgewählter Autobahnabschnitte für Versammlungen auf diesen "Tür und Tor" geöffnet wäre (vgl. BayVGH, B.v. 7.9.2021 - 10 CS 21.2282 - juris Rn. 59; VG München, B.v. 1.9.2021 - M 13 S 21.4561 - juris Rn. 85).

    Die Kammer nimmt mit der Antragsgegnerin an, dass mildere Mittel (zur Anordnung einer alternativen Streckenführung) - wie insbesondere eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Gegenfahrbahn etc. - nicht in Betracht kommen (vgl. dazu näher BayVGH, B.v. 7.9.2021 - 10 CS 21.2282 - juris Rn. 50 ff.; VG München, B.v. 1.9.2021 - M 13 S 21.4561 - juris Rn. 91 ff.).

  • VGH Bayern, 12.05.2023 - 10 CS 23.847

    BayVGH bestätigt Stadt Augsburg: Fahrraddemonstration darf nicht auf A8

    Sie entfaltet allenfalls Indizwirkung für das Gewicht der gegen eine Versammlung sprechenden Interessen der Öffentlichkeit oder Dritter (vgl. BayVGH, B.v. 24.3.2023 - 10 CS 23.575 - juris Rn. 17; B.v. 7.9.2021 - 10 CS 21.2282 - juris Rn. 33; B.v. 4.6.2021 - 10 CS 21.1590 - juris Rn. 21; HessVGH, B.v. 5.6.2021 - 1 B 1193/21 - juris Rn. 4, jew. m.w.N.; VG Frankfurt, B.v. 21.1.2022 - 5 L 148/22.F - juris Rn. 10).
  • VG München, 18.02.2022 - M 33 S 22.824

    Versammlungsrecht, Eilrechtsschutz (Ablehnung), ortsfeste Versammlung mit 10.000

    Hierzu zählen auch die straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften, die die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs regeln und die in diesem Zusammenhang betroffenen Rechte Dritter (vgl. BVerwG, U.v. 21.4.1989 - 7 C 50/88 - juris Rn. 15; BayVGH, B.v. 7.9.2021 - 10 CS 21.2282 - juris Rn. 31).
  • VG Augsburg, 01.04.2023 - Au 8 S 23.482

    Einstweiliger Rechtsschutz, Versammlung auf einer Bundesautobahn

    Sie entfaltet allenfalls Indizwirkung für das Gewicht der gegen eine Versammlung sprechenden Interessen der Öffentlichkeit oder Dritter (vgl. zum Ganzen BayVGH, B.v. 7.9.2021 - 10 CS 21.2282 - juris Rn. 33; BayVGH, B.v. 4.6.2021 - 10 CS 21.1590 - juris Rn. 21; BayVGH, B.v. 24.3.2023 - 10 CS 23.575 - Rn. 17 ff. des BA).
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